Basiswissen: Elektronische Patientenakte für alle

Was ist die ePA für alle?

Die ePA für alle ist die neue elektronische Patientenakte, die ab 15. Januar von den Krankenkassen schrittweise für ihre Versicherten angelegt wird.

Was kann die ePA für alle?

In der ePA für alle werden medizinische Dokumente, wie Arztbriefe und Befunde, digital abgelegt. Auch E-Rezepte werden in die integrierte Medikationsliste übertragen. Über die ePA für alle können so im Behandlungsfall relevante Gesundheitsinformationen eingesehen werden.

Was müssen Patientinnen und Patienten für die ePA für alle machen?

Sie müssen nichts machen. Die Krankenkasse legt für gesetzlich Versicherte eine ePA automatisch an – es sei denn, sie widersprechen. Privatversicherte müssen sich, wenn sie die ePA haben wollen, dazu an ihre private Krankenversicherung wenden.

Wer kann die ePA einsehen?

Neben den Versicherten selbst können nur Ärztinnen und Ärzten sowie anderes medizinisches Fachpersonal in Praxen, Apotheken, Kliniken, der Reha oder der Pflege, in ihre ePA schauen. Dazu ist aber der sogenannte Behandlungskontext zwingend nötig. Dieser wird nachgewiesen, wenn Patientinnen und Patienten ihre elektronische Gesundheitskarte in der Einrichtung einlesen lassen. Der Behandlungskontext dauert standardmäßig 90 Tage (Apotheken: 3 Tage), kann aber in der ePA‑App beliebig lang eingestellt und sogar komplett ausgestellt werden.

Wie können Patientinnen und Patienten die ePA selbst nutzen?

Um die ePA für alle selbst zu nutzen, brauchen sie die ePA‑App Ihrer Krankenkasse. Mit der ePA-App können Versicherte dann alle Dokumente einstellen und Dokumente selbst ablegen. Zudem können sie über die ePA-App auch einzelnen Funktionen der ePA für alle widersprechen.

Können Patientinnen und Patienten der ePA widersprechen?

Ja, sie können der ePA im ganzen oder einzelnen Funktionen der ePA für alle widersprechen. Das funktioniert, je nach Einzelfall, in der ePA-App oder gegenüber der Krankenkasse.

Mehr Infos zur ePA finden Sie hier: epa-fuer-alle.de